Talstraße 30
Die SKG berät ihre Mitglieder und die Mitgliedskrankenhäuser in Grundsatzfragen des Krankenhauswesens; fördert die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Krankenhausmitarbeiter und -mitarbeiterinnen.
Die SKG vertritt die Interessen der Mitgliedskrankenhäuser gegenüber den Landesbehörden, der Landesregierung und dem Landtag.
Die SKG führt Vertragsverhandlungen mit den Krankenkassen über die Ausgestaltung und die Entgelte von Krankenhausleistungen.
Die SKG unterstützt die Mitgliedskrankenhäuser in Budgetverhandlungen.
Die SKG informiert Patienten und Bürger über die Krankenhausversorgung im Land. |