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SKG-Nachrichten

06.07.2012

Psych-Entgeltgesetz im Bundesrat verabschiedet


Unzureichende Finanzierungshilfen für die Krankenhäuser
Kategorie: SKG-Nachrichten

Heute (06.07.2012) wurde das Psych-Entgeltgesetz im Bundesrat verabschiedet.

"Die mit dem Gesetz beschlossenen Finanzierungshilfen für die Krankenhäuser sind nicht ausreichend", erklärt der Geschäftsführer der SKG, Günter Möcks. Sie müssen auch noch in Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband konkretisiert werden, um so schnell wie möglich rückwirkend für das laufende Jahr in die Fallpauschalen einzufließen. Trotz der Tarifhilfe verbleiben bei den Krankenhäusern ungedeckte Lasten - für alle deutschen Krankenhäuser von mehr als einer halben Milliarde Euro.

Der Einstieg in das Konzept des Kostenorientierungswertes ab 2013, mit dem die starre Grundlohnanbindung der Preise für die Krankenhausleistungen endlich nach mehr als 20 Jahren verlassen werden kann, ist grundsätzlich positiv zu bewerten - wenn die Verhandlungen nicht von den Krankenkassen blockiert werden. Der Kostenorientierungswert misst die allgemeine Kostenentwicklung im Krankenhausbereich. Dass die Koalition nur ein Drittel der Differenz zur herkömmlichen Grundlohnrate als Verhandlungsspielraum freigibt, ist eine halbherzige und enttäuschende Loslösung von der Grundlohnraten-Budgetierung. Die Krankenhäuser fordern schon jetzt eine gesetzliche Weiterentwicklung, die zu einer deutlich höheren Rate des Kostenorientierungswertes führen muss.

Nicht nachvollziehbar ist die für 2014 vorgesehene erneute Kürzung der Krankenhausvergütungen über die Ausweitung der Mehrleistungsabschläge des Jahres 2013 auf 2014. Im Hinblick auf Milliarden Euro Überschüsse im GKV-System werden die Krankenhäuser ohne Not erneut belastet. Im höchsten Maße enttäuschend ist auch das Festhalten an der sogenannten doppelten Degression, die zu Vergütungskürzungen bei allen Krankenhäusern eines Bundeslandes führt, wenn Kliniken mehr Leistungen für die Versorgung der Patienten zu erbringen haben. Aus Krankenhaussicht ist darauf zu hoffen, dass die Abarbeitung des mit dem Gesetz vorgesehenen Forschungsauftrages zur Leistungsentwicklung zu einer fairen und fehlanreizfreien Vergütung der Krankenhausleistungen führt.

Dass der Bundesrat nicht den Vermittlungsausschuss angerufen hat zeigt, wie stark sich die Bundesländer von den Drohungen des Bundesgesundheitsministers Bahr haben beeindrucken lassen. Die SKG hatte auch darauf hingearbeitet, dass das Saarland die Anrufung des Vermittlungsausschusses mitträgt. Und der saarländische Gesundheitsminister Storm hatte als Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz zu dem Drohbrief von Herrn Bahr erklärt, dass dieses Vorgehen ‚inakzeptabel‘ sei.

Im Kernbereich des Psych-Entgeltgesetzes stehen die finanziellen Rahmenbedingungen für die Einführung leistungsorientierter Vergütungspauschalen in der stationären Psychiatrie und Psychosomatik. Hier sieht das verabschiedete Gesetz sachgerecht bemessene Übergangszeiträume und im Vergleich zum eingebrachten Gesetzentwurf verbesserte Finanzierungsbedingungen vor. Ob der Start des neuen Systems tatsächlich in fünf Monaten erfolgen kann, hängt maßgeblich von der Praxisreife des erst im September 2012 vorliegenden "Vergütungsverzeichnisses" ab.

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