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Saarländische Krankenhausgesellschaft e.V.
Talstraße 30
66119 Saarbrücken

Tel.: 0681/9 26 11-0
Fax: 0681/9 26 11-99
E-Mail: mail [at] skgev.de

Inhalt

SKG-Nachrichten

17.03.2016

Krankenhäuser dürfen nach wie vor keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Rezepte ausstellen


Saarländische Krankenhausgesellschaft e.V.  (SKG) erwartet eine rasche Umsetzung des gesetzlichen Auftrages durch die Vertragsparteien auf Bundesebene

Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung die Möglichkeit geschaffen, dass Krankenhäuser im Rahmen des Entlassmanagements für den Zeitraum von bis zu sieben Tagen häusliche Krankenpflege, Heilmittel, Hilfsmittel und Soziotherapie verordnen sowie Arbeitsunfähigkeit bescheinigen können.

Kategorie: SKG-Nachrichten

Die Saarländische Krankenhausgesellschaft e.V. (SKG) weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass diese positive Neuerung für den Patienten durch die Krankenhäuser bundesweit aber momentan leider noch nicht gelebt werden kann. Die entsprechende Bundesrichtlinie ist zwar Anfang März 2016 in Kraft getreten, der Gesetzgeber hat aber darüber hinaus festgelegt, dass zusätzlich ein Bundesvertrag zwischen Kassenärztlicher Vereinigung, den Krankenkassen und der Deutschen Krankenhausgesellschaft zu schließen ist. Diese Voraussetzung ist noch nicht erfüllt. Daher können Krankenhäuser entgegen anderslautender Meldungen aktuell noch keine Rezepte und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen. Die Patienten müssen sich deshalb nach einer Krankenhausbehandlung weiterhin unmittelbar an ihren Hausarzt wenden, wenn sie eine Bescheinigung über eine weiterbestehende Arbeitsunfähigkeit oder Verordnungen von Heil- und Hilfsmitteln benötigen.

Die Saarländische Krankenhausgesellschaft e.V. (SKG) ist der Zusammenschluss von 13 Krankenhausträgern mit 21 Krankenhäusern im Saarland. Rund 280.000 Patienten werden jährlich in den saarländischen Krankenhäusern umfassend stationär behandelt. Auch ambulante Behandlungen nehmen einen immer größeren Stellwert ein.  Die saarländischen Krankenhäuser erbringen hierfür das gesamte Leistungsspektrum der medizinischen und pflegerischen Versorgung. Die Einrichtungen sind zugleich einer der bedeutendsten Arbeitgeber des Saarlandes. Knapp 13.000 Menschen der verschiedensten Berufe beziehen ihr Einkommen von den in der SKG zusammengeschlossenen Krankenhäusern. Etwa 2.200 Ausbildungsplätze stehen für die Gesundheitsfachberufe zur Verfügung, aber auch in kaufmännischen und technischen Berufen bilden die Krankenhäuser aus.

Die SKG vertritt seit 1950 die Interessen der 21 öffentlichen und freigemeinnützigen Krankenhäuser des Saarlandes in der Landes- wie Bundespolitik und nimmt ihr per Gesetz übertragene Aufgaben wahr.

Für Rückfragen stehen Ihnen zur Verfügung:
  • Geschäftsführer Dr. Thomas Jakobs Tel.: 0681 / 9 26 11 - 11
  • Pressereferentin Patricia Guckelmus, Tel.: 0681 / 9 26 11 – 12