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Saarländische Krankenhausgesellschaft e.V.
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66119 Saarbrücken

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SKG-Pressemitteilungen

06.11.2015

Zum Artikel „Wer pflegt mich, wenn ich alt bin?“


Zum Artikel „Wer pflegt mich, wenn ich alt bin?“ in der Saarbrücker Zeitung vom 05.11.2015 erklärt der Geschäftsführer der Saarländischen Krankenhausgesellschaft e.V. (SKG), Dr. Thomas Jakobs:

Der Artikel von Jasmin Kohl „Wer pflegt mich, wenn ich alt bin?“ in der Saarbrücker Zeitung vom 05.11.2015 ist an mehreren Punkten falsch, an einigen auch missverständlich.

 

Kategorie: SKG-Pressemitteilungen
Es entspricht nicht den Tatsachen, dass die Anzahl der Operationen durch die Einführung der Fallpauschalen in die Höhe geschnellt sei. Ein solcher kausaler Zusammenhang ist weder belegt noch gibt es ihn. Seit der Einführung der Fallpauschalen hat sich allerdings die durchschnittliche Verweildauer der Patienten sehr deutlich verringert und im gleichen Maße hat sich jedoch die Zahl der Krankenhausbehandlungen erhöht.

Auch heute treffen die im Krankenhaus tätigen Ärzte unter medizinischen Gesichtspunkten ihre Entscheidungen zur Behandlung eines Patienten. Kein Verwaltungsdirektor einer Klinik entscheidet über Operationen oder andere Formen der Behandlung. Wer anderes behauptet sagt die Unwahrheit.
Die 21 Krankenhäuser im Saarland wurden vom Ministerium für Gesundheit mit der dritten Fortschreibung des Krankenhausplans in diesem Sommer erneut als bedarfsnotwendig eingestuft. Daraus leiten sie ihre Existenzberechtigung ab. Die wirtschaftliche Ertragskraft hat für die Einstufung als bedarfsnotwendig keinerlei Relevanz, weil es zu aller erst um die Versorgungssicherheit der Patientinnen und Patienten geht.

Den Klinikleitungen ist bewusst, dass viele ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis zur Belastungsgrenze – und teilweise darüber hinaus – arbeiten. Sie haben sich im Juni mit den Beschäftigten solidarisch gezeigt, indem sie gemeinsam mit ihnen für mehr Pflegestellen demonstriert haben. Mit der Kampagne „24+“ verneigen sich die Verantwortlichen in den saarländischen Krankenhäusern vor ihren Mitarbeitern und zollen ihrem Einsatz höchstes Lob.
Die Rahmenbedingungen für die Beschäftigten werden allerdings weitgehend von der Politik auf der Bundesebene bestimmt. Das zurzeit gültige System der Krankenhausfinanzierung wurde von Bundestag und Bundesrat beschlossen; die Krankenhäuser in Deutschland wünschen sich, dass ihre Behandlungskosten stets vollständig von den Krankenkassen bezahlt werden und die Länder ihrer Verpflichtung zur Investitionskostenfinanzierung uneingeschränkt nachkommen.
Die Pflegepersonalregelung ist nicht von den Klinikleitungen sondern von der Politik ausgesetzt worden. Das heute vom Bundestag verabschiedete Krankenhausstrukturgesetz wird spürbare Auswirkungen auf den Berufsalltag aller im Krankenhaus Beschäftigten haben. Wir hoffen, dass das darin enthaltene Pflegestellenförderprogramm bundesweit zu 6.000 neuen Stellen für die Pflege im Krankenhaus bringen wird.

Anders als es die Autorin darstellt, konnten im Ausbildungsjahr 2015/2016 alle angebotenen Ausbildungsstellen für die Krankenhauspflege besetzt werden. Der demographische Wandel macht auch vor den Türen der Ausbildung für Gesundheitsfachberufe nicht halt.

Hermann-Josef Mayers irrt, wenn er behauptet, das Krankenhauspersonal fände in der Gesellschaft kaum Gehör. Dem massiven Protest aller in den Kliniken Tätigen ist es zu verdanken, dass Bund und Länder in der letzten Runde ihrer Beratungen zum Krankenhausstrukturgesetz den größten Teil der vorgesehenen Kürzungen zurück genommen haben.