Die Saarländische Kranken-hausgesellschaft mit Sitz in Saarbrücken ist der Verband der Krankenhausträger im Saarland.
Die Saarländische Kranken-hausgesellschaft ist eine der
16 Landeskrankenhausgesell-schaften in Deutschland. Sie wurde am 27. Oktober 1950 gegründet. Die Saarländische Krankenhausgesellschaft ist Mitglied der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Berlin.
Die SKG berät ihre Mitglieder und die Mitgliedskrankenhäuser in Grundsatzfragen des Krankenhauswesens; fördert die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Krankenhausmitarbeiter und -mitarbeiterinnen.
Die SKG vertritt die Interessen der Mitgliedskrankenhäuser gegenüber den Landesbehörden, der Landesregierung und dem Landtag.
Die SKG führt Vertragsverhandlungen mit den Krankenkassen über die Ausgestaltung und die Entgelte von Krankenhausleistungen.
Die SKG unterstützt die Mitgliedskrankenhäuser in Budgetverhandlungen.
Die SKG informiert Patienten und Bürger über die Krankenhausversorgung im Land.